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NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR VERANSTALTER

für



TixforGigs Winter, Ohm & Janetzky GbR Käthe-Kollwitz-Straße 60 04109 Leipzig



- im Folgenden TixforGigs –



Präambel


TixforGigs betreibt ein onlinebasiertes System zum Vertrieb von Eintrittskarten (Tickets) gewerblicher Veranstalter unter dem Namen TixforGigs und unter Nutzung unterschiedlicher Toplevel-Domains und Domains sowie mittels Einbindung von Shop-Templates auf den durch den Veranstalter betriebenen Websites sowie den Websites Dritter.


Diese Nutzungsbedingungen regeln das vertragliche Verhältnis zwischen dem Veranstalter und TixforGigs.



1. Gegenstand der Nutzungsbedingungen, Leistungen von TixforGigs


1.1. Mit der Freischaltung einer Veranstaltung im System von TixforGigs akzeptiert der Veranstalter diese Nutzungsbedingungen und beauftragt TixforGigs für Veranstaltungen des Veranstalters Tickets über das Internet und ggf. über stationäre Vorverkaufsstellen zu vertreiben.


1.2. Hierbei erbringt TixforGigs im Wesentlichen folgende Leistungen:


  • Aufnahme der Veranstaltung in die Datenbank von TixforGigs
  • Bereitstellung eines Shop-Templates zur direkten Einbindung auf der Website des Veranstalters
  • Bereitstellung von Echtzeitstatistiken über den aktuellen Vorverkaufsstand
  • sämtliche logistische Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Ticketvertrieb
  • Inkasso des vereinbarten Ticketpreises und der anfallenden Gebühren beim Ticketkäufer
  • Abrechnung der Ticketverkäufe mit dem Veranstalter


2. Vertragsverhältnis


2.1. Das Vertragsverhältnis hinsichtlich der Dienstleistung der Veranstaltung, für die die Tickets angeboten werden, kommt ausschließlich zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden (Ticketkäufer) zustande. TixforGigs fungiert in dieser Beziehung als gewerblicher Vermittler und handelt im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter bevollmächtigt TixforGigs, für die Dauer der Nutzung der Plattform Tickets für Veranstaltungen, die der Veranstalter über das System von TixforGigs für den Vorverkauf aktiviert, zu verkaufen und das Inkasso für die entsprechenden Beträge beim Ticketkäufer vorzunehmen.


2.2. Der Veranstalter ist verpflichtet, Ticketkäufer im Rahmen seiner Möglichkeiten auf ein ggf. bestehendes Widerrufsrecht hinzuweisen und entsprechend der gesetzlichen Regelungen zu belehren.


2.3. Der Veranstalter stellt TixforGigs von allen Ansprüchen frei, die von Ticketkäufern oder anderen Dritten wegen Ausfalls, Verlegung oder sonstiger Probleme in Zusammenhang mit einer Veranstaltung des Veranstalters gegen TixforGigs geltend gemacht werden.



3. Einlassabwicklung und Ticket-Arten


3.1. Der Veranstalter hat die Wahl zwischen unterschiedlichen technischen Ticketing-Lösungen. Neben konservativen Systemtickets stehen Lösungen zur Verfügung, die zur Einlassabwicklung technische Einrichtungen am Veranstaltungsort voraussetzen. Es obliegt dem Veranstalter vor Freischaltung dieser Ticket-Arten für den Vorverkauf die Möglichkeit der Einlassabwicklung am Veranstaltungsort zu prüfen und ggf. sicherzustellen.


3.2. TixforGigs wird den Veranstalter regelmäßig über neue oder aktualisierte Ticketing-Lösungen informieren.



4. Kosten und Gebühren


4.1. Der Ticketgrundpreis wird vom Veranstalter festgelegt und wird vollständig an den Veranstalter ausgezahlt, sofern sich aus anderen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen oder sonstigen Vereinbarungen, die zwischen dem Veranstalter und TixforGigs ggf. bestehen, nichts anderes ergibt.


4.2. TixforGigs erhebt für Ticketverkäufe eine prozentuale Vorverkaufsgebühr, die sich nach der zum Zeitpunkt der Veranstaltungsaktivierung gültigen Gebührentabelle richtet und welche vom Ticketkäufer getragen wird.


4.3. Die Kosten für den Versand und die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen zu Lasten von TixforGigs. Die Entscheidung, ob und in welcher Form diese Kosten ganz oder teilweise auf den Ticketkäufer umgelegt werden, obliegt TixforGigs.


4.4. TixforGigs behält sich eine jederzeitige Änderung der Gebührentabelle vor. Dabei wirken sich Anpassungen der Vorverkaufsgebühren nicht auf Veranstaltungen aus, die bereits für den Vorverkauf aktiviert sind.


4.5. Die Gebührentabelle ist in ihrer jeweils gültigen Fassung Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen.



5. Abrechnung mit dem Veranstalter


5.1. TixforGigs erstellt spätestens 10 Arbeitstage nach Ende der Veranstaltung eine vorläufige Abrechnung der Veranstaltung, aus der das Guthaben des Veranstalters gem. Punkt 4.1. dieser Nutzungsbedingungen hervorgeht. Die Abrechnung ist durch den Veranstalter umgehend zu prüfen. Eventuelle Reklamationen sind spätestens 4 Wochen nach Bereitstellung der Abrechnung bekannt zu geben. Nach dieser Frist gilt die Abrechnung als genehmigt.


5.2. Das aus der jeweiligen Abrechnung resultierende Guthaben wird zu 90% mit Erstellung der Abrechnung an den Veranstalter ausgezahlt, sofern dem keine Gründe gemäß Punkt 8 dieser Nutzungsbedingungen entgegenstehen. Die Auszahlung erfolgt generell per Überweisung auf eine inländische, auf den Namen des Veranstalters lautende Bankverbindung.


5.3. Sofern bis dahin keine Rückbuchungen gem. Punkt 7 oder sonstigen Forderungen gegen den Veranstalter vorliegen, erfolgt die Auszahlung des Restbetrages von 10% spätestens 4 Wochen nach Ende der Veranstaltung. Die Auszahlung des Restbetrages erfolgt generell per Überweisung auf eine inländische, auf den Namen des Veranstalters lautende Bankverbindung.



6. Rückabwicklung


6.1. Bei Absage einer Veranstaltung oder berechtigter Rückgabe von Tickets ermächtigt der Veranstalter TixforGigs im Namen und auf Rechnung des Veranstalters zur Rückerstattung der bereits durch den Ticketkäufer für den Ticketerwerb gezahlten Beträge ggf. auf Anforderung durch den Ticketkäufer. Als berechtigte Rückgabegründe gelten hier speziell die zeitliche Verlegung der Veranstaltung sowie die räumliche Verlegung der Veranstaltung, sofern diese für den Ticketkäufer als unzumutbar angesehen werden kann, sowie alle Gründe, aus denen sich ein gesetzliches Erfordernis zur Rückerstattung ergibt.


6.2. Im Falle einer durch einen der vorgenannten Gründe bedingten Rückzahlung übernimmt der Veranstalter die für den Vorverkauf der Tickets ausgewiesenen Vorverkaufsgebühren und Kosten des Zahlungsverkehrs, sofern diese an den Käufer der Tickets ebenfalls rückerstattet wurden.


6.3. TixforGigs wird dem Veranstalter über diese Kosten innerhalb einer Frist von 6 Monaten eine Abrechnung vorlegen. Zu entsprechenden Zwischenabrechnung ist TixforGigs berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.



7. Rückbuchungen


7.1. Dem Endkunden werden zum Rechnungsausgleich verschiedene Zahlungsmöglichkeiten und -systeme angeboten. Abgesehen von den Zahlungsarten „Vorauskasse“ und „Nachnahme“ bergen diese Zahlungsmöglichkeiten das Risiko einer Rückbuchung, die entweder „mangels Deckung“ erfolgt oder ggf. auch vom Kunden selbst veranlasst wird.


7.2. TixforGigs nutzt Systeme, die das Risiko von Rückbuchungen minimieren, jedoch nicht völlig ausschließen können. Das Risiko von Rückbuchungen trägt der Veranstalter für den Grundpreis des Tickets. TixforGigs übernimmt das Rückbuchungsrisiko für die Vorverkaufsgebühr und die ggf. angefallenen sonstigen Gebühren.


7.3. Im Falle einer Rückbuchung ist TixforGigs um die nachträgliche Beitreibung der Forderung unter Anwendung aller wirtschaftlich sinnvollen Mittel bemüht. Die Entscheidung, welche Maßnahmen ergriffen werden, obliegt allein TixforGigs.


7.4. Ist eine Forderung nur zu einem Teil beitreibbar, wird der über die Vorverkaufsgebühr und ggf. anfallenden sonstigen Gebühren (Versandkosten, Kosten des Zahlungsverkehrs, Kosten der Beitreibung) hinausgehende Betrag an den Veranstalter ausgezahlt.



8. Missbräuchliche Nutzung


8.1. Bei Verdacht auf eine missbräuchliche Nutzung oder auf betrügerische Absicht des Veranstalters, behält sich TixforGigs die Einstellung des Vorverkaufs vor. Hierzu bedarf es ausdrücklich keiner Ankündigung, jedoch wird TixforGigs den Veranstalter über diesen Schritt umgehend informieren.


8.2. Ein Schadenersatzanspruch gegenüber TixforGigs durch die Aussetzung des Vorverkaufs ist ausgeschlossen.


8.3. Ein Verdacht auf Missbrauch ist insbesondere in folgenden Fällen gegeben:


  • eine Veranstaltung ist gesetzes- oder sittenwidrig
  • eine Veranstaltung verletzt in sonstiger Weise diese Nutzungsbedingungen
  • es wird bekannt, dass die Veranstaltung nicht stattfinden soll oder nicht in der angekündigten Form stattfinden soll

8.4. Besteht der begründete Verdacht auf missbräuchliche Nutzung, behält sich TixforGigs vor, die Auszahlung der Ticketerlöse bis zu einer abschließenden Untersuchung der dem Verdacht zugrunde liegenden Umstände auszusetzen. Für die Klärung gilt eine maximale Frist von 2 Monaten.


8.5. Sollte sich im Zuge der Untersuchung der Verdacht bestätigen, wird TixforGigs die Ticketkäufe gemäß Punkt 6 rückabwickeln und bereits geleistete Zahlungen für Tickets an die Käufer der jeweiligen Tickets auszahlen.


8.6. Sollte sich der Verdacht nicht bestätigen, wird TixforGigs die Ticketerlöse umgehend nach bekannt werden der hierfür maßgeblichen Umstände gemäß Punkt 5 an den Veranstalter auszahlen.



9. Haftungsbeschränkungen


9.1. TixforGigs haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung einer Garantie ist unbeschränkt.


9.2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet TixforGigs beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.


9.3. Außer in den in den Absätzen 1 und 2 genannten Fällen haftet TixforGigs nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.


9.4. Das Recht des Veranstalters, sich wegen einer nicht von TixforGigs zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Ware bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen.


9.5. Insbesondere haftet TixforGigs nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder die eingeschränkte Funktion technischer Einrichtungen entstehen, auf deren Verfügbarkeit TixforGigs keinen Einfluss hat.


9.6. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden, die durch den Ausfall oder die eingeschränkte Funktion technischer Einrichtungen entstehen, wenn diese eine Folge höherer Gewalt, von Streik oder Kriegsfolgen sind.


9.7. Soweit die Haftung von TixforGigs nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von TixforGigs.



10. Pflichten des Veranstalters, Haftungsfreistellung


10.1. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Systeme von TixforGigs nicht für rechts- oder sittenwidrige Aktivitäten zu verwenden. Insbesondere untersagt TixforGigs die Nutzung im Rahmen extremistischer, rechtsradikaler, pornografischer und gewaltverherrlichender Veranstaltungen.


10.2. Sofern der Veranstalter Werke Dritter im Rahmen der Nutzung der Systeme von TixforGigs verwendet, sichert der Veranstalter zu, über die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte zu verfügen. Der Veranstalter stellt TixforGigs von Ansprüchen aus einer etwaigen Urheberrechtsverletzung frei.


10.3. Der Veranstalter stellt TixforGigs von jeglicher Haftung frei, die sich aus einer vertragswidrigen Nutzung der Systeme von TixforGigs durch den Veranstalter ergibt.


10.4. Der Veranstalter wird TixforGigs unverzüglich über Änderungen seines Namens, seiner Anschrift, Firmierung oder Rechtsform informieren. Die Mitteilung erfolgt i.d.R. im für den Veranstalter zugänglichen Verwaltungsbereich des Internetangebotes von TixforGigs. In Ausnahmefällen ist die Mitteilung auch per E-Mail oder per Post möglich.


10.5. Bei einer Änderung, Verlegung oder Ausfall einer Veranstaltung, die im System von TixforGigs geführt wird, wird der Veranstalter umgehend nach bekannt werden der entsprechenden Umstände per E-Mail oder über die entsprechenden Kontaktformulare innerhalb des Internetangebotes von TixforGigs informieren.



11. Bestätigung des Veranstalters


Der Veranstalter bestätigt, dass er zur Annahme dieser Nutzungsbedingungen berechtigt ist, einschließlich der Befugnis, TixforGigs mit der Vermittlung von Tickets zu beauftragen.



12. Willenserklärungen und Kommunikation


Der Veranstalter kann Erklärungen gegenüber TixforGigs per E-Mail, per Telefax oder per Post übermitteln. TixforGigs nutzt zur wirksamen Zustellung von Erklärungen die vom Veranstalter im System hinterlegte E-Mail-Adresse.



13. Schlussbestimmungen


13.1. Sollten einzelne Regelungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.


13.2. Aufrechnungen durch den Veranstalter sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Sofern eine Aufrechnung durch den Veranstalter unzulässig ist, gilt dies auch für etwaige Zurückbehaltungsrechte des Veranstalters.


13.3. TixforGigs behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. TixforGigs wird den Veranstalter in diesem Falle über die Änderungen rechtzeitig informieren. Widerspricht der Veranstalter den Änderungen nicht innerhalb von 2 Wochen, gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als genehmigt.


13.4. Entgegenstehende AGB des Veranstalters finden keine Anwendung.


13.5. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist – soweit gesetzlich zulässig – Leipzig.


13.6. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.



Leipzig, September 2010

Anlage zu den Nutzungsbedingungen von TixforGigs für Veranstalter

Stand 01.09.2010


GEBÜHRENTABELLE



Ticketgebühren

Vorverkaufsgebühr (auf Grundlage des Ticketgrundpreises) 10,0 %
Pauschale für SelfTix (Print@Home) 0,00 EUR
Pauschale für SysTix (Systemtickets, VA-Details eingedruckt) 0,50 EUR
Pauschale für HardTix (Tickets des Veranstalters) 0,50 EUR


Zahlungsgebühren

Vorauskasse 0,00 EUR
Bankeinzug 0,00 EUR
alle anderen 0,9 % - 3,5 %


Versandkosten

Versand per E-Mail 0,00 EUR
Standard (Brief) 0,00 EUR
Einwurfeinschreiben (Brief) 2,50 EUR
Übergabeeinschreiben (Brief) 3,50 EUR
Versichertes Postpaket 6,50 EUR


Sonstige Gebühren

Systemticket für stationären Vertrieb durch den Veranstalter, Freitickets 0,30 EUR
Zusendung Musterticket (Systemticket) an Veranstalter inkl. Versand 5,00 EUR
Checkin-Rechner (pro Tag) 10,00 EUR
Scanner (pro Tag) 5,00 EUR
Netzwerktechnik, Betreuung vor Ort auf Anfrage